Forum des SFV-Dillenburg e.V.

Allgemeines - Wichtig für Urlaub in Dänemark

Edwin Hild - Fr 18 Dez, 2009 09:00
Titel: Wichtig für Urlaub in Dänemark
INFOBRIEF Verband Hessischer Fischer e.V.

Dänemark: Mit dem Messer in der Hand…
Dänemark hat sein Waffengesetz geändert – Verstöße werden mit
empfindlichen Geldstrafen geahndet, und wir Meeresangler können
unversehens Opfer der neuen Vorschriften werden!
An allen öffentlich zugänglichen Orten Dänemarks ist es verboten, ein Messer oder einen
Dolch zu tragen oder zu besitzen. So sieht es Paragraph 4 des dänischen Waffengesetzes
seit dem 23. Juni 2009 vor.
Das Fatale dabei: Hat man ein Messer im Auto, weil man zum Angeln fährt, kann es bereits
teuer werden, wenn sich das Messer nicht im Kofferraum befindet! Selbst ein Multitool im
Handschuhfach reicht aus, um einen bei einer Kontrolle in echte Probleme zu bringen!
Hier die wichtigsten Punkte:
 Angler dürfen Messer mit sich führen, jedoch nur, wenn sie auf dem Weg zum Angel
sind, dabei und auf dem Rückweg.
 Diese Regelung gilt für alle Messer ab einer Klingenlänge von 7 cm.
 Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind ohne Ausnahme verboten.
 Auch das Mitführen eines Fischtöters (Priest) ist in Dänemark illegal – es sei denn,
man ist beim Angeln.
 Führen Sie Ihr Messer nur dann mit nach Dänemark, wenn Sie auf dem Hin- und
Rückweg zum/vom Angeln sind.
 Beim Transport das Messer in den Kofferraum legen.
 Tragen Sie das Messer beim Angeln nicht am Gürtel, sondern im Angelkoffer o.ä.
Quelle: kutter-und-kueste.de – Newsletter vom 16.11.2009
Alle Zeiten sind MESZ (Sommerzeit)
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